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Die Thüringer Landesregierung hat die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie weiter verschärft. Ab dem 19. Dezember müssen die meisten Geschäfte im Einzelhandel und in der Dienstleistungsbranche schließen. Ausgenommen davon sind aber beispielsweise Lebensmittelgeschäfte und Frisöre. Außerdem wird der Ausschank und Konsum von Alkohol in Innenstädten und "sonstigen Orten unter freiem Himmel" verboten. Das teilte die Thüringer Staatskanzlei in der Nacht zum Freitag mit.

Bei den Geschäften und Dienstleistungsunternehmen, die weiter geöffnet bleiben dürfen, soll es verstärkte Kontrolle geben, ob die bereits geltenden Regeln eingehalten werden - also Mindestabstand, Begrenzung der Kundenzahl und Maskenpflicht.

Diese Geschäfte und Dienstleistungsfirmen dürfen weiter öffnen:* Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste
* Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker
* Sparkassen und Banken, Poststellen
* Reinigungen, Frisöre, Waschsalons
* Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs
* Weihnachtsbaumverkaufsstellen
* Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben
* Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten
* Pyrotechnik-Verkaufsstellen
* einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen
* selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe



 
 
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