Diese Geschäfte und Dienstleistungsfirmen dürfen weiter öffnen:* Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste
* Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker
* Sparkassen und Banken, Poststellen
* Reinigungen, Frisöre, Waschsalons
* Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs
* Weihnachtsbaumverkaufsstellen
* Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben
* Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten
* Pyrotechnik-Verkaufsstellen
* einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen
* selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe